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Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Entwurf - vor dem öffentlichen Start mit dem verbindlichen Konformitätsstatus (formale WCAG-2.1-AA-Bewertung) zu finalisieren.

P1 Production GmbH baut Barrierefreiheit direkt ins Design-System ein, ohne Overlay-Widget. Ziel ist die Konformität mit WCAG 2.1 (Stufe AA) / EN 301 549 nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Diese Erklärung folgt dem BFSG-Standardaufbau.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website p1-production.de und zugehörige Subdomains.

Stand der Vereinbarkeit

Die Website ist mit den Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit teilweise vereinbar. Der verbindliche Konformitätsstatus, das Datum der Bewertung und das Bewertungsverfahren (axe/Lighthouse sowie ein manueller Tastatur- und Screenreader-Durchlauf) werden vor der Veröffentlichung ergänzt.

Bereits umgesetzt

  • Semantisches HTML und durchgängige Überschriften-Hierarchie
  • Tastatur-Navigation mit sichtbaren Fokus-Zuständen und Skip-Link „Zum Inhalt springen"
  • Ausreichende Kontraste; durchgängige Sie-Ansprache in klarer Sprache
  • Respektiert die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren": Das Hintergrundvideo im Seitenkopf wird dann als Standbild gezeigt und läuft grundsätzlich ohne Ton
  • Inhalte bleiben auch ohne JavaScript sichtbar
  • Alt-Texte für inhaltstragende Bilder; Demo-/KI-Bilder sind als solche gekennzeichnet

Bekannte, noch nicht barrierefreie Inhalte

Die Standort-Karte auf der Seite „Kontakt" ist eingeschränkt barrierefrei. Die vollständige Anschrift steht auf derselben Seite und im Impressum in Textform zur Verfügung. Einzelne Detailinhalte befinden sich noch im Aufbau; die abschließende Bewertung erfolgt vor dem Launch.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder benötigen Sie Inhalte in einer zugänglichen Form? Melden Sie sich bei uns unter info@p1-production.de oder telefonisch unter 0671 4833880. Wir bemühen uns um zeitnahe Abhilfe.

Durchsetzungsverfahren

Sind Sie mit unserer Reaktion nicht zufrieden, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsstelle nach dem BFSG wenden. Die konkrete Stelle und der Kontaktweg werden vor dem öffentlichen Start hier ergänzt.